Was ist Homeoffice überhaupt?
Wer von daheim arbeitet, ist zwar im Homeoffice, damit kann aber auch die Telearbeit gemeint sein. Obwohl die beiden Begriffe Ähnliches beschreiben, gibt es Unterschiede, die relevant sein können für Dich.
Homeoffice ist eine Form des mobilen Arbeitens. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde das Homeoffice in der SARS CoV-2 Arbeitsschutzregel erstmals geregelt. Die Beschäftigten erbringen ihre Arbeitsleistung von zu Hause aus - in Absprache mit dem Arbeitgeber, aber ohne eigens dafür eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz. Es gelten die Arbeitszeitbestimmungen des Arbeitsvertrages. Homeoffice ist auch nicht in der Arbeitsstättenverordnung geregelt, weil es außerhalb von definierten und geregelten Arbeitsumgebungen stattfindet. Es gilt aber das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Der Arbeitgeber muss das Arbeiten im Homeoffice in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.
Telearbeit ist gesetzlich in der Arbeitsstättenverordnung definiert. Die Bedingungen müssen arbeitsvertraglich oder in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten festgelegt werden. Der Arbeitgeber richtet im Privatbereich der Beschäftigten für einen festgelegten Zeitraum einen Bildschirmarbeitsplatz ein und muss die benötigen Arbeitsmittel und gegebenenfalls Mobiliar bereitstellen. Der Platz ist mit der Betriebsstätte des Arbeitgebers über Informations- und Kommunikationseinrichtungen verbunden. Bei ständiger Telearbeit arbeiten die Beschäftigten vollständig zu Hause. Bei alternierender Telearbeit erfüllen die Beschäftigten ihre Aufgaben teilweise daheim, teilweise im Büro. Wann und wo gearbeitet wird, vereinbaren Arbeitgeber und Beschäftigte miteinander.
Wie muss ich meinen Homeoffice Arbeitsplatz gestalten?
Wenn Du regelmäßig im Homeoffice arbeitest, ist ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz sehr wichtig. Der Arbeitgeber muss deshalb eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, aus der sich die Bedarfe ergeben können. Der Arbeitgeber muss zudem die Beschäftigten zur richtigen Arbeit im Homeoffice unterweisen. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt ebenfalls konkrete Empfehlungen für das Arbeiten im Home Office.
Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen im Homeoffice beurteilen?
Der Arbeitgeber hat nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen und somit auch zu beurteilen. Das gelegentliche Arbeiten im Homeoffice z.B. mit dem Laptop unterliegt nur in Teilen, anders als die Telearbeit, der Arbeitsstättenverordnung. Der Arbeitgeber muss aber trotzdem die Regeln des Arbeitsschutzgesetzes befolgen. Vor der Einführung von Homeoffice muss der Arbeitgeber deshalb mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche möglichen Gefährdungen und belastenden Situationen sich daraus für den Arbeitnehmer ergeben können. Daraus können erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet werden.
Warum sollte ich meine Homeoffice Möbel bei myHomice kaufen - was macht die Auswahl besonders?
Weil Du bei myHomice nachhaltig fündig wirst! Wir bieten Dir eine Vielzahl von ergonomischen und schönen Einrichtungsgegenständen für Dein Homeoffice. Alle Produkte sind in der myHomice Klassifizierung nach Anwendung und Ergonomie eingeteilt und bewertet. Bei myHomice kannst Du also direkt überprüfen, ob das ausgesuchte Produkt auch den ergonomischen Ansprüchen für Deine Tätigkeit entspricht. Und Du kannst Dir aussuchen, ob Du deine Produkte lieber direkt von Hersteller oder von einem weiteren Anbieter erhalten möchtest. Oder ob Du lange Transportwege vermeiden und nach Anbietern aus Deiner Region suchen möchtest. Du kannst die Lieferkette Deines Produktes nachvollziehen.
Darüber hinaus bieten wir Dir wertvolle Tipps, wie Du Deinen Arbeitsplatz zu Hause für Dich passend am sinnvollsten einrichtest, je nach Deinen persönlichen wohnliche Begebenheiten und Deinen persönlichen Bedürfnissen. Und natürlich bieten wir Dir relevante Hinweise aus der Arbeitsstättenverordnung sowie von Ergonomie Fachleuten. Damit Du Dir eine Stressfreien, bequemen Arbeitsplatz zusammenstellen kannst, an dem Du Dich wohlfühlen wirst.
Alle Deine Bestellungen werden direkt zu Deiner Wunschadresse geliefert. So wird ergonomisches Einrichten Deines Arbeitsplatzes ganz einfach.
Wofür brauche ich ein registriertes Nutzerkonto?
Mit Deinem Nutzerkonto kannst Du schnell und einfach bestellen. Du musst Dich nur einmalig registrieren und kannst dann zu jeder Zeit an jedem Ort online einkaufen – unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten. Und Du kannst auf Deinem myHomice Konto jederzeit Deine Bestellungen oder vorgemerkten Produkte anschauen.
Bietet myHomice auch gebrauchte Büromöbel an?
Sicherlich gibt es auch Büromöbel, die auch Second Hand noch in Ordnung sind. MyHomice bietet allerdings nur neue Möbel und Einrichtungen für Dein Homeoffice an, weil z.B. ergonomische Sitzmöbel sich auch an den Erstbesitzer schon angepasst haben und dann nicht zwingend für den zweiten Nutzer auch noch optimal sind. Wir wollen nur das Beste für Dich und bieten deshalb kuratierte, nachhaltige Produkte an, die noch ein ganzes Leben vor sich haben.
Was ist der myHomice Ergonomie Index?
Abgleitet von den Fachinformationen der Verwaltungsberufsgenossenschaft haben wir für Euch ein Klassifizierungssystem entwickelt, mit dem Ihr einfach ableiten könnt, was Ihr für welche Tätigkeiten im Homeoffice grundsätzlich benötigt. Damit Ihr bei Eurer Produktauswahl einfach sehen könnt, wie Eurer ausgewähltes Produkt einzuwerten ist, haben wir für Euch ein Klassifizierungssystem mit Ergonomie-Blättern entwickelt. Je mehr Blätter ein Produkt hat, desto optimaler ist es für Eure Ergonomie im Homeoffice. Dazu kommt noch unser Aktivstern für Bewegung beim Arbeiten oder aber das Produkt selbst ist mobil. Die Details zum myHomice Ergonomie Index findest Du hier.
Wie funktioniert die Gutschein-Lösung von myHomice?
Dein Arbeitsgeber hat nicht nur eine Sorgfaltspflicht, der er nachkommen muss, sondern natürlich auch selbst ein großes Interesse daran, dass es Dir gut geht im Homeoffice. Um Dich bei der Ausstattung Deines Heimarbeitsplatzes zu unterstützen, kann er Dir einen Gutschein zukommen lassen, den er zuvor bei myHomice erworben hat. Mit diesem Gutschein kannst Du dann bei myHomice hochwertige, nachhaltige und ergonomisch geprüfte Büromöbel und Einrichtungsgegenstände aussuchen und kaufen.
Was mache ich, wenn der Wert des Gutscheins meines Arbeitgebers nicht ausreicht?
Kein Problem! Du kannst den Wert des Gutscheins einfach aufstocken und die Differenz selbst begleichen.
Kann ich auch ohne Gutschein bei myHomice einkaufen?
Na klar! Jeder kann von der von myHomice kuratierten Auswahl ergonomischer Homeoffice Möbel und Einrichtungen profitieren und auch ohne Gutschein auf eigene Rechnung einkaufen.
Welche Kosten entstehen für mich?
Die Erstellung eines Kundenkontos ist bei myHomice immer kostenfrei. Du zahlst nur, was Deine Bestellung kostet.
Kann ich meinen Homeoffice-Arbeitsplatz von der Steuer absetzen?
Die Aufwendungen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers für das Homeoffice sowie die Kosten der Ausstattung können nur in Abzug gebracht werden, wenn die besonderen Vorschriften zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 9 Abs 5 EStG iVm § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG) vorliegen (BFH 26.2.2014 – VI R 40/12). Voraussetzung ist demnach, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung hat. Die vollen Aufwendungen können also nur dann in Abzug gebracht werden, wenn das Homeoffice den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Sonst ist der Abzug auf 1.250 Euro pro Kalenderjahr beschränkt. Besteht neben dem Homeoffice ein Arbeitsplatz im Betrieb, sind die Aufwendungen für das Arbeitszimmer auch dann nicht abzugsfähig, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich verpflichtet ist, in seiner Wohnung einen geeigneten Arbeitsbereich zur Verfügung zu stellen (BFH 26.2.2014 – VI R 40/12). Soweit im Rahmen der Corona-Pandemie aus Arbeitsschutzgründen Homeoffice vom Arbeitgeber angewiesen wird, dürfte damit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, sodass zumindest ein begrenzter steuerlicher Abzug aufgrund der Corona-Pandemie denkbar ist.
Arbeitsmittel können hingegen, unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer anerkannt wird, als Werbungskosten abgesetzt werden. Die laufenden Kosten für das Arbeitszimmer dürfen in der Regel nicht steuer- und sozialversicherungsfrei durch den Arbeitgeber ersetzt werden. Sie gehören als Werbungskostenersatz zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn der Beschäftigten. Werden Kosten für die Beschaffung von Arbeitsmitteln vom Arbeitgeber getragen, führt die Bereitstellung an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer nicht zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Dies gilt selbst bei Erlaubnis einer privaten Mitbenutzung. Die Übereignung wiederum ist steuerpflichtiger Arbeitslohn als Sachbezug.
Wie funktioniert die Lieferung?
Deine Bestellung wird vom Anbieter möglichst umweltfreundlich und sicher verpackt direkt an Dich versendet. Anhand der Tracking Systeme verschiedener Dienste der Anbieter kannst Du den Weg Deiner Bestellung live mitverfolgen, einen Abstellort angeben oder den Zustelltermin verschieben.
Wie hoch sind die Versandkosten?
Das hängt ganz davon ab, was Du bestellst, denn Schreibutensilien werden anders verschickt als ein Schreibtisch. Der Anbieter Deines bestellten Artikels hinterlegt die jeweiligen Versandkosten und gibt an, ob es konventionell oder per Spedition geliefert wird.
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Wir stehen Dir gern mit Rat und Tat zur Seite – einfach unser Kontaktformular ausfüllen und schon finden wir für Dich eine Lösung!